Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Eines muss man leider vorab sagen: Sie haben bei Ihrer Unfallschadensregulierung so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Im Ergebnis bedeutet das, dass die Versicherung die Sachverständigenkosten nicht zu übernehmen braucht.
2.
Grundsätzlich gilt für den Geschädigten bei einem Verkehrsunfall die Schadenminderungspflicht. D. h., der Geschädigte muss die Höhe des Schadens auf das notwendige Maß beschränken.
Die Versicherer lassen bis zu einer Schadenshöhe von 1.500 € bis 2.000 € im Regelfall einen Kostenvoranschlag genügen. Erst bei einem höheren Schaden wird die Vorlage eines Sachverständigengutachtens verlangt.
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist minimal (480 € netto), so dass es keines Gutachtens bedurfte.
Dabei entlastet es Sie auch nicht, dass Sie keine Kenntnisse bezüglich der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall haben. Hier wäre es Ihre Pflicht gewesen, sich entweder sachkundig zu machen oder sachkundige Hilfe durch einen Rechtsanwalt einzuholen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hätte die Rechtsanwaltskosten übernommen, so dass der Schaden in Ihrem Sinne reguliert worden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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