Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

keine Kulanz beim Turboladerschaden

| 16. Dezember 2010 14:35 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


16:47

Turboladerschaden von 1600,00 € am Opel Meriva,Bau-
jahr 11/2007 Motor 1,7 CDTI Ecotec 74 kW nach 2 1/2 Jahren und 36000 km. Fa. Opel lehnt eine Kulanz ab, da die erste Inspektion nicht nach einem Jahr sondern erst nach 19 Monaten in der Opel-Werkstatt durchgeführt wurde. Da die verspätete Inspektion in keinem Zusammenhang mit dem Schaden steht bitte ich um Überprüfung ob es eine Möglichkeit gibt, dass sich die Fa. Opel an den Reparaturkosten beteiligen muss.

16. Dezember 2010 | 15:35

Antwort

von


(1621)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich im Rahmen der Erstberatung anhand Ihrer Angaben wie folgt.

Selbst wenn der Turbolader bereits beim Kauf defekt gewesen wäre, bestehen Gewährleistungsansprüche nicht mehr. Sie sind nach zwei Jahren verjährt, § 438 Abs. 3 Nr. 3 BGB .

Es gibt keinen durchsetzbaren Anspruch mehr.

Der Verkäufer kann jedoch ohne eine Rechtspflicht die Reparatur kostenlos übernehmen und die Voraussetzungen dafür selbst aufstellen, wie z.B. eine rechtzeitige Inspektion.
Gleiches gilt für Garantien des Herstellers, so der BGH mit Urteil vom 12.12.2007: "Gewährt ein Fahrzeughersteller Neuwagenkäufern [...] eine Garantie für die Haltbarkeit des Fahrzeugs [...], liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden (§ 307 Abs. 1 BGB ) nicht darin, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zweck der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht."
Die Voraussetzung der regelmäßigen Wartung für die Warnehmung von Rechten ist zulässig.

Auf einen Zusammenhang zwischen Inspektion und Schaden kommt es nicht an.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.

Nutzen Sie gegebenenfalls die kostenlose Nachfragefunktion.


Rückfrage vom Fragesteller 21. Dezember 2010 | 16:33

Sehr geehrter Herr Anwalt P. Eichhorn,

bitte prüfen Sie ob nicht ein Sachmangel vorliegt
da der Schaden ungewöhnlich früh aufgetreten ist.
Normalerweise wird für einen Turbolader eine Be-
triebs- Laufleistung von 100000 km angenommen da
es kein normales Verschleißteil ist.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Dezember 2010 | 16:47

Sehr geehrter Fragesteller,

natürlich könnte ein Sachmangel vorliegen.
Diesen Mangel bei Übergabe müssten Sie aber beweisen.
Trotz des Beweises (soweit er Ihnen gelingt) sind Ihre Rechte wegen eines Sachmangels nach zwei Jahren verjährt, könnten sie damit nicht mehr geltend machen.

Bewertung des Fragestellers 7. Januar 2011 | 13:42

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Peter Eichhorn »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. Januar 2011
3,6/5,0

ANTWORT VON

(1621)

Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht