Der Sohn wurde inzwischen (vor 10 Monaten) von dem Ehemann der Mutter des Kindes adoptiert, so dass Unterhaltpflichten des Vaters jetzt nicht mehr bestehen. Zum Zeitpunkt als man vom Vater die Adoptionseinwilligung erbat, wurde ihm gleichzeitig eine Vereinbarung zur Unterschrift vorgelegt, nach der er sich verpflichte, ab dem Zeitpunkt bis Ende 2007 monatlich 200 Euro an die Mutter zu überweisen und zwar als Ausgleich dafür, dass in den Jahren der Unterhaltspflicht, vom Vater angeblich weniger gezahlt wurde als er wohl nach gesetzlichen Bestimmungen hätte zahlen müssen und weil er einige Monate (Arbeitslosigkeit) gar nicht gezahlt hat. Die Mutter hat zu Zeiten der Unterhaltspflicht nie die Höhe des Geleisteten in Frage gestellt oder dies vom Jugendamt oder sonstiger Stelle prüfen lassen.