Verjährung einer Stadtwerke-Forderung aus 2011
vom 30.1.2015
25 €
Historischer Preis
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In 2011 war ich allerdings bereits mit Wohnsitz in Wolfsburg gemeldet und hier auch ansässig und habe daher bis zum 02.01.2015 nicht von der Rechnung sowie der Mahnung der Stadtwerke Kiel gewusst, die dort scheinbar an meine alte WG (Wohngemeinschaft) geschickt wurde. ... Daher nun meine konkreten Fragen: - Stimmt es, dass ein Mahnbescheid vom Amtsgericht diese Verjährungsfrist aushebelt/verlängert?