Sehr geehrte Damen und Herren,
als selbständige Kauffrau war ich über einige Jahre Mandantin einer Steuerberatung.
Ich habe meine Firma zum 1.3.17 geschlossen und bin seitdem in einem Angestelltenverhältnis.
Da es mein Steuerberater, trotz mehrfacher Erinnerung meinerseits, versäumt hat, die Steuererklärung rechtzeitig zu übermitteln, wurden 800€ Säumniszuschläge fällig. Im Laufe der Verhandlungen mit dem Steuerberater, wie dies nun zu lösen sei, unterbreitete er mir nach einigen Tagen nun plötzlich vier Rechnungen, die angeblich noch offen wären. Diese belaufen sich auf ca. 2500€ und sind aus dem Jahr 2015. Dabei erwähnte er jedoch nicht, dass eine Re. aus 2015 doppelt gestellt und abgebucht wurde. Dies habe ich nun bei Überprüfung der BuHa entdeckt.
Er hat mir nun aufgrund der fehlenden Zahlungseingänge Versäumnis vorgeworfen, obwohl er in all der Zeit ein SEPA- Mandat hatte und dies auch immer nutzte!!!
Da nun mein Geschäft nicht mehr besteht, ist das nun eine Summe, die ich mir nicht einfach so aus dem Ärmel schütteln kann. Die Re. für die verspätet abgegebenen Steuererklärungen für Gewerbe- und Einkommensteuer und Jahresabschluss 2016 habe ich ihm bereits überwiesen und die 800€ abgezogen (war sein Vorschlag).
Nun würde ich gerne wissen, wie ich mich verhalten soll.
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob die Rechnungen an sich korrekt sind. Der Grundlage und der Höhe nach. Sehen Sie auch nach, wann die Leistungen gewesen sein sollen. Alles was vor 2015 war, ist verjährt.
Wenn das Sepa Mandant bestand und er sie nicht abgebucht hat, so sind Sie auch nicht in Verzug.
Die doppelte Rechnung brauchen Sie nicht bezahlen.
Ich empfehle, das alles dem Stb. schriftlich mitzuteilen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.