Sehr geehrte Damen und Herren, - Uni-Abschluss: 1.8.13, zugleich Bezug von SGB II Leistungen - Massive vorsätzliche „Sabottierung" zur Arbeitsaufnahme im ersten Arbeitsmarkt wg. Versuch zur subventionierten Zeitarbeitsvermittlung (u.a. durch Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern durch eingereichte Fahrtkostenerstattungsaträge, mehrfache massive Datenschutzverstöße gerügt durch Datenschutzbeauftragten, ohne Wirkung) - Arbeitsaufnahme per 15.1. mit Arbeitsvertrag vom 1.12., gemeldet 2.12, keine Vorlage von Arbeitsvertrag oder Name des Unternehmens. - Arbeitsvermittler teilt mit Kündigung in der Probezeit herbeiführen zu wollen durch Kontaktaufnahme. - Leistungsbearbeiter teilt mit Unternehmen über Sozialversicherungsnummer zu ermitteln. - Datenschutzbeauftragte teilt mit, eine potenzielle Kontaktaufnahme nicht verhindern zu können aufgrund fehlender Weisungsbefugnis gegenüber Jobcenter. - Wendung an Geschäftsführer / Vorgesetzte aufgrund Vorgeschichte aussichtlos. ... Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das die Behörde fehlende Mitwirkung absichtlich herbeiführt bzw. vor dem Hintergrund, dass Vorschriften bewusst ignoriert werden um eine Kontaktaufnahme / Kündigung herbeizuführen einschließlich der Behauptung eingereichte Unterlagen wären verschwunden trotz nachweislicher Einreichung oder sonstigen Eventualitäten.