An dieser Stelle möchte ich einhakend erwähnen, dass der Mietvertrag, welcher von 1971 an seine Gültigkeit hatte und auf meinen Vater lief nie auf mich umgeschrieben wurde. ... Diese Situation zugrunde liegend lautet meine Frage: Ist diese ausgesprochene Kündigung in dieser Konstellation bzw. unter diesen gegebenen Umständen rechtmässig wenn ich zwar von Kindesbeinen an in dieser Wohnung lebe, selbstverständlich in all der Zeit auch polizeilich gemeldet bin, ich allerdings mit der Eigentümerin - weder schriftlich noch mündlich - jemals einen Mietvertrag eingegangen bin.....? ... Bin ich in diesem Fall als Mieter zu sehen und im Rahmen dieser Kündigung auch zu behandeln oder ist diese Kündigung aufgrund eines nicht vorhandenen Mietvertrages unwirksam und ich habe Aussichten aufgrund einer hieraus folgenden Klageabweisung und dem daraus mir zugute kommenden resultierenden Zeitgewinn die ganze Angelegenheit auf den Status "Null" zu bringen, habe nicht mehr die unmittelbare Bedrohung der Obdachlosigkeit vor Augen und kann im Frühjahr alle Aussenstände zu begleichen (zu denen selbstverständlich auch keine weiteren hinzukommen würden) wieder Alles ins Reine zu bringen wie es über 40 Jahre lang zuvor auch war....??