Gibt es diese "Trennung" oder bin ich dieser Forderung hilflos ausgestzt, nach dem Motto "ist eine Rechnung erstellt, dann ist auch die Forderung berechtigt?" Wenn ich nun eine Klage riskiere: Wird eine Rechnung gleichzeitig als "Nachweis" akzeptiert, gehen Gerichte automatisch davon aus, dass eine Forderung berechtigt ist, sobald sie in Rechnung gestellt wurde? Oder wird dort auch differenziert, z.B. muss zusätzlich ein Lieferschein, eine Unterschrift vom Kunden/Empfänger etc. vorgelegt werden; etwas das die Berechtigung der Rechnung und somit auch der Forderung untermauert?