Muss ich einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?
vom 3.1.2012
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Besitze einen bis zum 31.01. befristeten Vertrag, der einem Ausbildungsverhältnis vorgeschaltet ist. "das Arbeitsverhältnis als ... endet zum 31.01. ohne, dass es einer Kündigung bedarf" Nachfolgend steht: "es ist vorgesehen, dass Herr... spätestens zum 01.02. die Ausbildung zum ... beginnt". Meine Frage: kann ich zum 31.01. aus der Firma ausscheiden, ohne dass ich / der Arbeitgeber kündigen muss, oder muss ich aufgrund des " vorgesehenen" Ausbildungsverhältnis kündigen?