Bevölkerungsgruppe bei Volksverhetzung
beantwortet von
Rechtsanwalt Marko Liebich / Meissen
Sehr geehrte Anwälte, Nach einem Hinweis darauf stellt sich mir die Frage, ob es eine Volksverhetzung iSd deutschen Strafrechts (§130) darstellt, wenn ich bei einem Facebook-Post, in dem ein Impf-Gegner die Meinung vertritt, das natürliche Immunsystem des Menschen allein würde ausreichen, darauf hinweise, dass das wohl einen Fall von natürlicher Selektion darstellt (wörtlich:"es gibt auch noch etwas anderes Natürliches.. natürliche Selektion"), wenn Menschen ihr Immunsystem nicht durch Impfungen stärken.