Sobald ich Zugriff auf die Erbschaft habe ( mit Erhalt des Erbscheins ) verliere ich defintiv den Anspruch auf ALG II. ... Kann ich durch eine solchen Verzicht vermeiden, dass ich die Erbschaft dem Amt melden muss - Das Amt hat bisher keine finanziellen Ansprüche gegen mich; Kann das Amt Ansprüche auf die Erbschaft anmelden um meinen bisherigen Bezug von ALG II zu finanzieren? - Falls ich meine Erbschaft in jedem Fall dem Amt melden muss: Erfährt irgendeine Stelle, die in die Abwicklung der Erbschaft involviert ist von meinem ALG II-Bezug ( Notar, Erbschaftssteuerfinanzamt, Miterben, Bank des Erblassers... ) - Wenn ich die Erbschaft dem Amt in jedem Fall melden muss: Wäre es besser, dass ich am 01.12. aus meiner Wohnung ausziehe, sie meiner Freundin gänzlich überlasse ( um zu vermeiden, dass ich auf Grund meiner neu gewonnenen Kapitalkraft für meine Freundin sorgen muss ( man würde unter Umständen eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen )). - Ich weiß, dass Banken und Versicherungen den Stand der Konten des Erblassers automatisch an das auf Grund des Wohnorts des Erblassers zuständige Erbschaftssteuerfinanzamt melden; gibt es weitere automatisches Meldungen irgendeiner in die Erbschaft involvierten Stelle, weitere Kontrollmeldungen, etc.?