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Nachlassverfahren - wie der weitere Verlauf?

| 24. Juli 2025 21:23 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich habe Post vom Nachlassgericht erhalten, da ein Nachlassverfahren läuft. Die Frist von zwei Wochen ist inzwischen verstrichen. Es liegt ein handgeschriebenes Testament vor, in dem ich als Begünstigter erwähnt werde.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie der weitere Verlauf des Verfahrens aussieht? Werde ich noch einen Termin erhalten, oder sollte ich den Haupterben kontaktieren, um die Auszahlung meines Anteils am Nachlass zu klären? Ich möchte zudem erwähnen, dass kein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

24. Juli 2025 | 22:04

Antwort

von


(1615)
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Sehr geehrter Ratssuchender,

lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten.

Leider teilen Sie nicht mit, ob Sie Miterbe oder lediglich Vermächtnisnehmer sind.
Zitieren Sie bitte den entscheidende Stelle.

Im Rahmen des Nachlassverfahren wird es keinen Termin (mehr) geben.

Das Gericht prüft das Testament.
Sie hatten Gelegenheit, zur Auffassung des Gerichts Stellung zu nehmen (§ 348 Abs. 3 S. 1 FamFG).

Alles Weitere ist bei Miterben zwischen denen im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu regeln (§ 2042 Abs. 1, 1. Halbsatz BGB): "Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen."

Sind Sie Vermächtnisnehmer, wenden Sie sich an den Erben (§ 2213 Abs. 1 S. 2 BGB): "Steht dem Testamentsvollstrecker nicht die Verwaltung des Nachlasses zu, so ist die Geltendmachung [eines Anspruchs gegen den Nachlass] nur gegen den Erben zulässig."

Sie sollten den "Haupt"Erben kontaktieren, um die Auszahlung Ihres Anteils am Nachlass zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 25. Juli 2025 | 06:20

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