Überbauung, Verjährung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Guten Tag, wir haben 1997 eine gebrauchte Immobilie erworben. Bei der Durchsicht aller nach Unterzeichnung des Vertrages erhaltenen Unterlagen fanden wir einige Monate später heraus, dass 1982 bereits eine Überbauung auf das Nachbargrundstück festgestellt wurde und dem Eigentümer des Nachbargrundstücks sowie dem damaligen Eigentümer unseres Grundstücks & Hauses mitgeteilt wurde. Da es sich bei der Überbauung nur um ca. 0,2qm (4cm breit, sich auf 0cm verjüngendes Dreieck mit 10m Länge) handelt, hatten wir der Angelegenheit seinerzeit keine größere Bedeutung beigemessen.