Urheberrechte im Insolvenzfall
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Hallo, ich bin Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH mit 50% Geschäftsanteil, die mit der Zeit Insolvenz anmelden könnte. Während die Gesellschaft das Nutzungsrecht am "Produkt" hält, bin ich der Urheber des Produkts. Eine explizite Lizenzvereinbarung zwischen der Gesellschaft und mir hatte es nie gegeben, das nahmen wir nicht als wichtig an, vielmehr bin ich nachweislich Urheber diverse Konzepte, Systeme und Entwicklungen, bestens dokumentiert und bekannt.