Autokauf und Gewährleistung/Rückabwicklung
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian D. Franz / Frankfurt
Ich vereinbarte einen Termin mit einer Mercedes – Fachwerkstatt und wollte auf meine Kosten (da der Aufwand zu groß war, wegen vielleicht einem kleinen Fehler 260 km zu fahren)diesen Defekt abstellen lassen. Da ich auch nicht feststellen konnte und mein Vertrauen zu diesem Händler nun gestört war, ob noch andere Defekte und Fehler vorhanden waren, beauftragte ich auf meine Kosten bei dieser Fachwerkstatt eine Rundumkontrolle. ... Meine Fragen sind: •Natürlich muss der Händler mir gesetzlich Gewährleistung geben, - nur ist es zumutbar, dass ich für diese Überprüfung und eventuelle Reparatur 260 km fahren muss; Urlaub nehmen muss, und wenn die Reparatur mindestens eine Woche dauert (vielleicht noch länger)ich diese Strecke zur Abholung wieder fahren muss und ohne Fahrzeug bin, welches ich dringend benötige?