Pferdekaufvertrag-Rückabwicklung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Der Vertrag wurde am 28.12. nachträglich abgeschlossen,darin ist festgehalten das ich als Privatperson nach §5 keine Gewährleistung sowie Mängelhaftung übernehme.Laut § 6 übernehme ich auch keine Garantien oder sonstige Gewähr.Eine AKU wollten die Besitzer nun im Nachhinein tätigen,auch damit habe ich keine Problem,da das Pony bei mir stets gesund war,ich und ihnen gesagt habe,das ich keine AKU vor 6 Monaten gemacht habe.