Gefälschtes Abiturzeugnis - Diplom-Aberkennung?
Sehr geehrter Damen und Herren, ich wäre Ihnen für eine ausführliche Beantwortung zu folgendem Sachverhalt sehr dankbar und es wäre nett, wenn mehr als nur eine einfache Standardantwort kommen würde in der Art "da kann man nichts machen": Wenn jemand ein gefälschtes Abiturzeugnis für die Immatrikulation und die Zulassung zu den jeweiligen Prüfungen an einer Universität in Bayern verwendet und nach erfolgtem Vordiplom seinen Magisterabschluss an einer Hochschule in Österreich macht, wieder unter Verwendung des Zeugnisses, und dies später auffliegt und Anklage erhoben werden wird, wie verhält es sich dann hinsichtlich der Aberkennung der Abschlüsse? Kann dies irgendwie abgewendet werden, das heißt, ggf. durch einen Wohnortwechsel bevor die Anklage erhoben wird, in ein Bundesland, bei welchem der erfolgreiche Diplomabschluss die allgemeine Hochschulreife ersetzt (nach meinem Wissen z.Bsp. Berlin)?