hallo, ich habe einen peugeot 306 sr bj 95 in ebay verkauft für 520 euro, link--> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200748937329 da wurde sehr viel erneuert privat ohne rechnung allerdings die rechnung von den ersatzteile sind vorhanden doch der einbau war privat und unter anderem der zahnriehmen und habe dann in ebay darunter geschrieben Da Privatkauf keine Gewährleistung und oder Rückgabe,so gesehen wie gekauft. leider habe ich vergessen die garantie auszuschließen aber nun ja, der käufer ist dann probe gefahren mit dem auto und ist dann noch 300 km weit gekommen wollte bis nach dortmund dann sei angeblich der zahnriehmen gerissen und noch was ihn ebay habe ich mich bei den anzahl der halter getäuscht und habe ausversehen 1 halter reingeschrieben statt dessen waren es mit mir 3 wobei ich nicht in den papieren drin stand also sind es da drin 2. ich selber habe das auto nur mit roten nummer schilder bzw kurzzeitkennzeichen gefahren da es mir zu teuer ist ihm unterhalt mit euro 1. die GTÜ (TÜV) hatte es auch gesehen das der zahnriehmen neu war und haben es ihm bericht mit reingeschrieben. meine freundin und ich haben ihm die fzg papiere geben und ihm ist aufgefallen das es 2 halter drin standen aber das war ihm ja dann egal auto lief perfekt und willigte zum kauf ein. er wirft mir nun mit sein anwalt argaliste täuschung vor und fechtet den kauf an und das der zahnriehmen nicht gewechselt worden sei, die anzahl der beitzer nicht stimme und angäblicher tachomanipulation wobei ich das echt nix mit zu tuhn habe! und das mit dem vorbesitzern deswegen will er sein geld zurück soll ich dem jetzt das geld zurück geben oder ?