Sonderzahlung und Bonus nach Kuendigung?
vom 15.12.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Im Vertrag ist hierzu folgendes vereinbart: "Der Mitarbeiter erhaelt (...) sowie eine jederzeit widerrufbare Sonderzahlung in Hoehe von 100% eines Bruttomonatsgehaltes, zahlbar im November, sofern das Arbeitsverhaeltnis nicht gekuendigt ist oder anderslautende Betriebsvereinbarungen dies einschraenken."