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Lohnzahlung - Wenn die Firma auch auf erneute Aufforderung nicht zahlt, wie stehen meine Chancen den

22. August 2008 22:24 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Maik Elster

Sachverhalt
In meinem Arbeitsvertrag ist steht folgende Regelung zur
“Vergütung, Arbeitszeit
Herr F erhält eine Vergütung aus einem Grundgehalt und einem leistungsabhängigen Bonus. Das jährliche Grundgehalt beträgt EUR xx.000,- brutto. Es ist in zwölf monatliche Teilbeträge von EUR x.000,-- am Ende eines jeden Kalendermonats zu zahlen. Herr F erhält ein anteiliges Gehalt in Höhe von EUR 2.000,-- als Urlaubsgeld. Der Bonus beträgt …
(N.B.: das vertragliche Jahresgehalt setzt sich aus den 12 monatlichen Gehältern und dem anteiligen monatlichen Gehalt als Urlaubsgeld zusammen, fiktives Beispiel: 12*1.250,-- + 2.000,-- = 17.000,-- als Jahresgehalt)

Mit der Vergütung sind die gesamten Arbeitsleistungen abgegolten, …

Abgegolten ist insbesondere auch eine etwa betrieblich gewährte Zahlung von Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld. Die ungeachtet dessen etwa gewährte Zahlung von Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld erfolgt freiwillig. Ein Rechtsanspruch besteht auch nicht bei wiederholter Zahlung.”

Weitere Vereinbarungen zur Entlohnung macht der Vertrag nicht. In den Jahren meiner ganzjährigen Beschäftigung ist das Urlaubsgeld mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt worden. Im ersten anteiligen Jahr meiner Beschäftigung ist für den Monat Dezember kein Anteil am Urlaubsgeld gezahlt worden.

Fristgerecht habe ich das Arbeitsverhältnis gekündigt und bin zum 31.06.08 aus der Firma ausgeschieden. Da ich bis zu diesem Zeitpunkt für 2008 jedoch keinen 50%-igen Anteil des Urlaubsgeldes erhalten hatte, habe ich am letzten Arbeitstag den Geschäftsführer darauf angesprochen. Als Grundlage hatte ich ihm meinen Arbeitsvertrag vorgelegt. Nach Einsichtnahme sagte er mir die Zahlung des anteiligen Urlaubsgelde zu. Bis heute habe ich jedoch noch kein Geld erhalten.

Frage:
Wenn die Firma auch auf erneute Aufforderung nicht zahlt, wie stehen meine Chancen den Betrag gerichtlich einklagen zu können?


Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsangaben möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Grundlage für einen Zahlungsanspruch Ihrerseits gegenüber Ihrem Arbeitgeber stellt der zwischen den Beteiligten geschlossene Arbeitsvertrag dar.

Dieser besagt im vorliegenden Fall eindeutig, dass Ihnen in jedem Monat ein anteiliger Betrag des Ihnen vertraglich zugesicherten Urlaubsgeldes in Höhe von € 2.000,- zu zahlen ist.

Mithin steht Ihnen auch ein anteiliger Anspruch auf Zahlung des Urlaubsgeldes bis zum 31.06.2008 zu.

Die Regelung über die Freiwilligkeit einer etwaigen Zahlung von Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld betrifft meines Erachtens lediglich entsprechende Zahlungen, welche über die Ihnen vertraglich zugesicherte Zahlung hinaus zukommen sollten.

Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG ist auf Vergütungsklagen des Arbeitnehmers nicht anzuwenden.

Zu beachten sind außerdem individual- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, die es verhindern, dass der gekündigte Arbeitnehmer noch viele Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zahlungsansprüche gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber geltend machen kann. Ob derartige Ausschlussfristen im vorliegenden Fall gegeben sind, kann an Hand der zur Verfügung stehenden Informationen leider nicht beurteilt werden.

Insofern besteht die Möglichkeit, die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche erfolgreich gerichtlich geltend zu machen.

---

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt

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