Sehr geehrte Damen und Herren, ein Freund möchte sich mit einem Restaurant selbststädig machen, nun das Problem: Er ist Algerier und hat einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde, er hat jetzt eine Duldung. Wenn er keine Staatlichen Unterstützungen für die Selbstständigkeit in Anspruch nimmt, sondern sich selbst finanziert, hat er dann eine reele Chance auf eine Aufenthaltsgenehmigung? Mit freundlichen Grüßen, Maren