Über unsere Rechte an der Dachterasse informiert folgender Paragraph: ***Anfang Zitat Zu dem Wohnungseigentum gehört gem. ... Wir haben daraufhin den Technischen Service des Herstellers der Dichtbahnen, der das Bauvorhaben selbst betreut hat, mit der Frage und der Konstruktion konfrontiert und gebeten, eine Einschätzung abzugeben, um selbst ein Gefühl zu bekommen, ob der Bauträger zu recht Bedenken hat. ... - Wenn wir, um die Abnahme nicht zu gefährden, den Terassenbelag per Standard ausführen lassen, können wir nach Abnahme Nötigung o.Ä. geltend machen und die Sache über eine Klage anfechten, um doch noch eine beiderseitige Haftungserklärung und die Zustimmung zu dem Terassenbelag in Eigenleistung zu erreichen?