Vertragspflichten über das Beschäftigungsverhältnis hinaus
vom 17.6.2014
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ist diese Klausel nächträglich unterschreiben zu müssen überhaupt wirksam, da im Arbeitsvertrag eingangs so etwas überhaupt nicht beschrieben wurde?