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Rückforderung AG-Anteil

3. Dezember 2008 10:05 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich wurde im Rahmen eines Rotationsarbeitsvertrages (Bergleute und Krankenschwestern aus Korea) von der GSV freigestellt(grüne Befreiungskarte).
In den letzten ca. 10 Jahren habe ich allerdings den ausgezahlten Arbeitgeberanteil für eine LV nicht in voller Höhe für die befreiende Lebensversicherung verwendet.

Kann der Arbeitgeber die Beiträge zurückfordern und für welchen Zeitraum rückwirkend?

3. Dezember 2008 | 11:27

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,


der Arbeitgeber kann die Beträge, da sie zweckentfremdet und vertragswidrig verwendet worden sind, zurückfordern (LAG München, Urt. v 30.03.1988, Az.: 5 Sa 1048/87 ), allerdings nur den teil, der auch nicht zur Bedienung der LV verwendet worden ist.

Die Einrede der Verjährung werden Sie nur Rückforderungen entgegenhalten können, die länger als drei Jahre zurückliegen, wobei dieser Frist ab Kenntnis des Arbeitgebers zu laufen beginnt.


Dieses wären die gesetzlichen Grundlagen. Etwas anderes könnte sich aus dem Arbeitsvertrag selbst, insbesondere hinsichtlich möglicherweise verkürzter Ausschlussfristen, ergeben.Daher sollten Sie unbedingt den Vertrag selbst prüfen lassen, da dann ggfs nicht für die letzten drei Jahre voll zurückgezahlt werden muss.


Sollte der Arbeitgeber nun Forderungen stellen, wäre neben der Überprüfung des Vertrages selbst auch immer die gütliche Einigung zu empfehlen, soweit dieses möglich ist.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle.


ANTWORT VON

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