Kundenschutzklausel - unwirksam wenn ich Angestellter werde?
vom 30.6.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
In dem Vertrag mit der Firma habe ich folgende Klausel: §9 Kundenschutz (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Projekteinzelvertrages für keinen Kunden tätig zu werden, an dessen Projekten er mitgearbeitet hat. Das Gleiche gilt für die Dauer von 6 Monaten, in dem Fall, dass der Kunde keinen Vertrag mit XYZ abgeschlossen hat. ... Die Vertragsstrafe ist insgesamt auf maximal EURO 50.000,00 begrenzt.