Sehr geehrter Ratsuchender,
ich halte diese Klausel ansich schon für unzulässig.
Dieses zumindest dann, wenn in dem Vertrag keine weiteren Punkte geklärt. Dabei gehe ich nun von Ihren Angaben aus und unterstelle, dass nicht an anderer Stelle des Vertrages eine Entschädigung für die Dauer des Wettbewerbverbotes vereinbart worden ist.
Fehlt es aber ein einer solch sogenannten Karenzentschädigung, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Denn dieses Wettbewerbsverbot behindert Sie dermaßen, dass Sie es sicherlich nicht entschädigungslos hinzunehmen brauchen.
Ist also an keiner anderen Stelle eine Entschädigung geregelt sein, wird die Klausel ansich schon wirksam sein. Hierzu sollten Sie den Vertrag komplett durch einen Kollegen vor Ort prüfen lassen; gerne könnte auch unser Büro dieses übernehmen.
Allein hierauf sollten Sie sich stützen.
Denn in der Gründung der UG durch Ihre Ehefrau könnte man letztlich auch einen Versuch sehen, dieses Vertragspassus zu umgehen.
Dieses wird aber von weiteren Einzelheiten abhängen, ebenso wie die Frage, ob Sie trotz der formalen Rechtstellung als Angestellter wirklich weisungsabhängig sind, oder faktisch die Firmenleitung inne haben.
Darauf wird es aber dann nicht mehr ankommen, wenn die Karenzentschädigung fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle