verkürzte kündigungsfrist für vermieter
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
., im Vertrag steht 1 Pers. als Wohnraumnutzer, vor 7 Monaten zog auch dessen Ehefrau ein, was für uns okay ist. Laut Vertrag "ist der Wohnraumnutzer nicht berechtigt, andere als im Nutzungsvertrag angegebene Personen zusätzlich ersatzweise aufzunehmen". ... Im Vertrag wurde eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende vereinbart.