Ich hätte jetzt die Möglichkeit, eine ähnliche BU ohne Gesundheitsprüfung (Direktversicherung über meinen Arbeitgeber) abzuschliessen und wurde von einem unabhängigen Berater darauf hingewiesen, dass trotz Verjährung bei mir eine vorsätzliche Täuschung vorläge. Frage: Hat der Versicherer bei Eintreten einer BU mit Ursache Rückenprobleme die Möglichkeit, auf vorsätzliche Täuschung zu klagen oder ist das Problem aufgrund der Verjährung vom Tisch?