Schätzung von Besteuerungsgrundlagen 162 AO
vom 9.5.2009
50 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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. § 164 (1) AO; Steuerpflichtiger und Finanzamt können demnach grundsätzlich jederzeit ändern; fraglich ist jedoch wie weit die Änderungsvorschrift reicht, da der Bescheid in (materieller und) formeller Bestandskraft erstarkt ist, denn die Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen.