Bin Einzelunternehmer (GuV) und reiche meine Steuern immer selber beim FA ein. Frage: Meine Steuererklärung erfolgt nach §4,3 ESTG. Was muss die Erziehungsgeldstelle von mir genau bekommen, damit es hier zu keinen unnötigen Diskussionen kommt, d.h. insbesondere welche Einkünfte müssen für wann in welcher Höhe zu Grunde gelegt werden - und in wiefern spielt meine Steuererklärung 2006 eine Rolle, bei der ich alle notwendigen Investitionen reingepackt habe und somit in diesem Jahr nur auf einen Gewinn von ca. 15.