Mietrückstand / Kündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, bei unserem Problem geht es um Mietrückstände wegen Arbeitslosigkeit und deshalb in Kürze ausgesprochener Kündigung des Mietvertrages. ... Da uns der Begriff Nachhinein etwas zu schwammig war, haben wir unsererseits noch einmal geschrieben, eine Ratenzahlung des Fehlbetrages angeboten und auch klargestellt, dass der Fehlbetrag nicht größer werden dürfe, da wir sonst ggf. eine Kündigung erwägen müssten. ... Und wir haben eine unverzügliche Zahlung angemahnt und mit der Kündigung gedroht.