Ebay - Irrtum vorbehalten rechtens?
vom 26.7.2006
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Allerdings hat er in seinen AGB den Hinweis: "Technische Änderungen, Abweichungen der Abbildung und Irrtümer vorbehalten (Die Angebote werden mit größter Sorgfalt erstellt, aber es können dennoch Fehler unterlaufen - in diesem Fall haben beide Seiten die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten)."