Um Missvertsändnisse vorzubeugen schildere ich noch einmal kurz den Fall wie ich ihn verstehe:
Sie haben bei ebay eine Jacke für Ihre Tochter gekauft. In der Artieklbeschreibung war angegeben, dass es sich um eine Lederjacke handelt. Da diese Jacke Ihrer Tochter aber zu klein war haben Sie die Jacke wieder bei ebay eingestellt und die Artikelbeschriebung aus der vorigen Auktion kopiert. Der Käufer verlangt nun von Ihnen das Geld zurück, da es sich entgegen der Artikelbeschreibung um ein Lederimitat handelt.
Der Käufer kann von Ihnen den Kaufpreis zurückverlangen und muß natürlich auch die Jacke an Sie zurückgeben. Er kann auch gegen Sie eine Klage auf Zahlung erheben wenn Sie das Geld nicht freiwillig erstatten. Hierzu muß er Sie aber erst aufgefordert haben und in einem gerichtlichen Verfahren auch nachweisen können dass Ihnen diese Aufforderung auch zugegangen ist.
Wenn er Sie verklagt und Sie erkennen den Anspruch sofort an, haben Sie eine gute Chance, dass die Kosten des Verfahrens dem Kläger auferlegt werden.
Falls Sie Verständnisschwierigkeiten mit dem Text haben, können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren um die Frage in englischer oder französischer Sprache zu erörtern.