WEG-Recht. Kosten wg. geplanter Drainage
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Kellerraum neben dem nicht drainierten Außenbereich ist unserer Wohnung zugeordnet (=Sondernutzungsrecht) und leidet unter recht starker Feuchtigkeit. ... Wir haben bisher im Internet widersprüchliche Antworten gefunden: Zum einen wird gesagt, tragende Wände und Mauern wie hier seien Gemeinschaftseigentum und somit gemeinsam zu sanieren. Auf der anderen Seite fanden wir auch die Aussage, dass „der Zustand im Zeitpunkt der Aufteilung den Standart bestimmt", d.h. vor drei Jahren als die Teilungserklärung erstellt wurde, war der Keller auch schon recht feucht und dies muss hingenommen werden, auch wenn wir jetzt lieber einen trockeneren Keller hätten.