Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und unter Berücksichtigung des Einsatzes verbindlich wie folgt beantworten:
Es kommt darauf an, ob ein Ermittlungsverfahren auch in den USA eingeleitet worden ist, bzw. in Abwesenheit eine Verurteilung stattfand.
Ebenso müsste bekannt sein, ob Anträge an die deutsche- oder europäische Justiz gestellt wurden.
Soweit eine Verurteilung in Deutschland stattgefunden hat, wird auch die Einreise in die USA schwierig bis unmöglich, wenn die Justiz Anträge und Haftbefehle weltweit ausgestellt hat.
Die USA weiß mit Sicherheit auch, wem die IP Adresse gehört. Offiziell weiß die USA aber erst dann, wenn die deutsche Justiz ihr das mitgeteilt hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen