Forderung wg. Tachomanipulation
vom 3.3.2012
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Der Verurteilte lebt von Hartz IV und es sind gem. ersten Informationen des Anwalt keine Unterlagen aufgefallen, aus denen sich ergibt, dass in nächster Zeit mit einer Realisierung der Forderung zu rechnen wäre, allerdings festzuhalten wäre, dass eine Titulierung meiner zivilrechtlichen Zahlungsansprüche aus unerlaubter Handlung möglich wäre.