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Vollstreckungsbescheid Streitgegenstand ist bei der Klägerin

31. Januar 2025 21:44 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Abend,

Streitgegenstand ist eine Pflegematratze. Die Matratze wurde 3 Jahre durch die bettlägerige Mutter meiner Lebensgefährtin genutzt. Die Matratze kostet neu rund 800,00 Euro. Die Mutter ist seit 1,5 Jahren verstorben. Die Sanitätshausfirma stellt eine Rechnung über 435,18 aus. Meine Freundin bittet um eine detaillierte Rechnung…. ohne Antwort. Nach ihr ist es ein Restwert von gut 70,00 (Abzug Eigenanteil 180,00 Euro, Krankenkasse rund 500,00 Euro) folgt der Mahnbescheid, dann Urteil und jetzt Gerichtsvollzieherinn am nächsten Dienstag, obwohl meine Freundin Beschwerde eingelegt hat und mehr. Die Matratze wurde zwischenzeitlich abgeholt. Klageforderung steht im Raum und der Streitgegenstand ist im Eigentum der Klägerin. Heißt, sie soll die Matratze bezahlen, die aber schon längst wieder bei der Klägerin ist. Was kann sie noch tun? Zwangsvollstreckungsabwehrklage (Frist für meine Freundin ist abgelaufen) über die Gerichtsvollzieherin, nachträglich Geld oder Matratze zurückfordern? Was können wir noch machen? Wir sind ratlos. Matratze bei der Klägerin und trotzdem für die Matratze bezahlen?

Vielen Dank und viele Grüße

1. Februar 2025 | 00:20

Antwort

von


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In der geschilderten Situation scheint es sich um einen Fall zu handeln, in dem Ihre Freundin zur Zahlung einer Rechnung für eine Matratze aufgefordert wird, die bereits zurückgegeben wurde. Da die Frist für eine Zwangsvollstreckungsabwehrklage abgelaufen ist, gibt es dennoch einige Schritte, die unternommen werden können:



1. **Kontaktaufnahme mit der Klägerin**: Ihre Freundin sollte versuchen, erneut Kontakt mit der Sanitätshausfirma aufzunehmen, um die Situation zu klären. Es sollte deutlich gemacht werden, dass die Matratze bereits zurückgegeben wurde und dass die Forderung daher unbegründet ist.



2. **Nachweis der Rückgabe**: Falls möglich, sollte Ihre Freundin alle Belege oder Dokumente sammeln, die die Rückgabe der Matratze bestätigen. Dies könnte ein Rückgabebeleg oder eine Bestätigung der Abholung sein.



3. **Einspruch gegen die Vollstreckung**: Auch wenn die Frist für eine Zwangsvollstreckungsabwehrklage abgelaufen ist, könnte es sinnvoll sein, beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung zu stellen. Dabei sollte dargelegt werden, dass die Forderung unberechtigt ist, da die Matratze bereits zurückgegeben wurde.



4. **Rechtsmittel gegen das Urteil**: Wenn gegen das Urteil noch Rechtsmittel eingelegt werden können, sollte dies in Betracht gezogen werden. Hierbei wäre es ratsam, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.



5. **Rückforderung**: Sollte Ihre Freundin gezwungen sein, die Zahlung zu leisten, könnte sie im Anschluss versuchen, den gezahlten Betrag zurückzufordern, da die Matratze bereits im Besitz der Klägerin ist.



6. **Beratung durch einen Anwalt**: Angesichts der Komplexität des Falles und der bereits fortgeschrittenen rechtlichen Schritte wäre es ratsam, einen lokalen Anwalt zu konsultieren, um die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen und um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Alles Gute!


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