Guten Tag!
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Forderung vorgebracht werden könnten.
Es bleibt einzig noch die Möglichkeit, die Sache dadurch zu verzögern, dass Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Die Gegenseite müsste dann ein streitiges Verfahren beantragen, wodurch mehrere Monate ins Land gehen können. Sollte sich die Forderung dann jedoch als berechtigt herausstellen, haben Sie weitere nicht unerhebliche Kosten zu tragen.
Es besteht auch nach Erlass des Vollstreckungsbescheides noch die Möglichkeit, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Gegenseite zu schließen. Möglicherweise wollte das Inkassobüro die Forderung nur sichern und lässt sich nachträglich noch auf Ratenzahlung ein. Dies ist häufig für den Gläubiger attraktiver als die Zwangsvollstreckung.
Ebenso können Sie Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren. Dieser wird Sie wahrscheinlich nicht sofort besuchen, sondern zunächst anschreiben. Wenn Sie den Betrag in sechs monatlichen Raten begleichen können, müssen Sie keine eidesstattliche Versicherung abgeben. Bis zur Zwangsvollstreckung werden wahrscheinlich noch mehrere Wochen vergehen.
Sie sollten den Mahnbescheid unbedingt dahingehend überprüfen (lassen), ob alle geltend gemachten Kosten berechtigt sind. Häufig berechnen Inkassobüros überzogene Gebühren. Sie können sich diesbezüglich gerne mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
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