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Post durch Rechtsanwalt Baier & Kollegen St. Georgen / Rainer Haas & Kollegen

8. September 2014 19:53 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

nach über 9 Jahren habe ich von Rainer Haas & Kollegen Post bekommen in Vertretung der Kanzlei Baier & Kollegen eigentlich noch nicht einmal ich, sondern es wurde zunächst meine Mutter angeschrieben.

Dort soll ich für eine Forderung von Premiere nun jetzt Sky über 1000 EUR zahlen. Eigentlich geht es hier um fast weit über 400 EUR Zinsen.

Auf mehrfache Anfrage bei der Kanzlei Baier & Kollegen, welche erst nach Richtigstellung meine Mutter nicht mehr kontaktiert, sondern nun mich selbst, wurde mir nach mehr als weiteren 5 Wochen ein Schreiben von Rainer & Haas und Kollegen weiterleitet, in dem Rainer & Haas und Kollegen von einer Mandatsübernahme spricht.

Nach mehrfachen Nachfragen habe ich den Vollstreckungsbescheid aus Coburg weitergeleitet bekommen auf diesem Handschriftlich von mir zu erkennen ist, dass ich Einspruch eingelegt habe, da ich gerne die Forderung begleiche, aber nicht die utopische Nebenforderung.

Es ging um knapp 400 EUR und heute sprechen wir von über 1000 EUR.

Gut es sind nun nach der schnellen Reaktion von Baier & Kollegen weitere 45 EUR Gebühren hinzugekommen und es wird von Zitat: "Das bisherige Verhalten Ihrer Mandantschaft rechtfertigt die sofortige Beauftragung des Gerichtsvollzieher...."

Ich glaube ich bin im falschen Film!

Gut ok - Eingeschüchtert bin ich, da Pfändung angedroht wurde, habe ich den Betrag nun bezahlt, aber mit Vermerk und Vorbehalt der rechtlichen Prüfung!

Gibt es mehrere Erfahrungen? Ein Fall für das Fernsehen? Solchen Kanzleien sollte doch das Handwerk gelegt werden!

Danke vorab....

8. September 2014 | 21:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sofern Sie Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid (zum Teil) eingelegt haben, so gilt:

Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an dieses, § 700 Abs. 3 Zivilprozessordnung.

Dieses können und sollten Sie bei Gericht erfahren.

Der Vollstreckungsbescheid ist einem vorläufig vollstreckbaren, gerichtlichen Versäumnisurteil gleichgestellt, § 700 Abs. 1 ZPO . Das bedeutet, dass eine Vollstreckung direkt mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheids möglich ist, obwohl er noch nicht rechtskräftig ist.

Eine Vollstreckung erfolgt aber auf die Gefahr hin, dass das Gericht die Sache auch so - und nicht anders - entscheidet.

Ersatzansprüche scheinen hier also noch möglich, hinsichtlich des von Ihnen widersprochenem Teil.

Einige negative Erfahrungen zu den Kanzleien hält das Internet in der Tat bereit, auch im hiesigem Forum.

Eine Anfrage an das Fernsehen/sonstige Medien ist grundsätzlich immer möglich. Ob diese sich dafür interessieren, ist natürlich eine andere Frage.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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