Guten Tag, in meinem Arbeitsvertrag steht folgender Absatz zum Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses: "Beendigung des Arbeitsverhältnisses a) Mit Beendigung des Arbeitsvertrages oder auf Verlangen des Arbeitgebers sind sämtliche Gegenstände, Unterlagen oder Schriftstücke zurückzugeben. ... Darüber hinaus sind sämtliche elektronisch gespeicherten Unternehmensdaten, sofern diese nicht zurückgegeben werden können, zu löschen. b) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis nur unter Einhaltung der gesetzlich geltenden Kündigungsfrist gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in den ersten zwei Jahren der Beschäftigungsdauer vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats. c) Sofern gemäß gesetzlicher Regelung (derzeit <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§622 Abs. 2 BGB</a>) verlängerte Kündigungsfristen gelten, sind diese auch für den Mitarbeiter gültig und von diesem einzuhalten. d) Während der Probezeit, gem. § 1c, kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. e) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, an dem Tag endet, an dem der Mitarbeiter die jeweils maßgebliche sozialversicherungsrechtliche Altersgrenze erreicht hat, unabhängig davon, ob es bei der zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses gültigen Regelaltersgrenze verbleibt oder nicht.