Gehaltskürzung
vom 9.12.2004
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Genau eine Woche später erhielt ich folgendes Schreiben per Einschreiben mit Rückschein: -------- "Unentschuldigte Fehlzeit Sehr geehrter Herr [MeinName], am 15.11.2004 haben Sie das mit der [Firmenname] bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.12.2004 gekündigt. ... Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem Mitarbeiter jederzeit, insbesondere nach erfolgter Kündigung, unter Anrechnung des noch ausstehenden Urlaubs bei Fortzahlung der ihm zustehenden Vergütung von der Arbeit freizustellen. - Schlussbestimmungen: Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag etwa entstehenden Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht [NameDienstort].