Ärger mit gekündigtem Untermieter
vom 8.5.2012
45 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Guten Tag, Ich habe bislang aus finanziellen Gründen ein Zimmer meiner 2-Zimmer-Wohnung untervermietet. ... Mündlich habe ich ihm, da ich weiß, dass er ebenfalls über nicht viel Geld verfügt, den Vorschlag gemacht, dass er, wenn er vor der Frist ausziehen sollte (was er von sich aus in Betracht zog), nur die tatsächlich hier gewohnten Wochen Miete zahlen muss, damit er nicht zusätzlich die Unannehmlichkeiten einer Doppelmiete (alte Wohnung, neue Wohnung) tragen muss. ... Das war zu einem Zeitpunkt, zu dem die Auflösung des Vertrages in beidseitigem Einvernehmen beschlossen wurde.