Kündigung vor Arbeitsbeginn - Vertragstrafe
vom 7.3.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Folgende Klausel ist im Arbeitsvertrag enthalten: ************ § 11 Vertragsstrafe Nimmt der Mitarbeiter die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist, verweigert er vorübergehend die Arbeit oder wird das Unternehmen durch vertragswidriges Verhalten des Mitarbeiters zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der Mitarbeiter an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen.