Vater und Mutter sind getrennt lebend und haben 3 Kinder. Die Kinder 1+2 werden im Wechselmodell betreut und leben abwechselnd bei Mutter und Vater, Kind 3 lebt nur bei der Mutter, die sich in Elternzeit und ALG 2 - Bezug befindet. Die getrennt lebende Ehefrau fordert nun Trennungsunterhalt durch das "Jobcenter", nach dessen Zahlung dem Ehemann lediglich der Selbstbehalt von 1280,- verbliebe.