Beschlagnahme von Wohnraum / Entschädigung und Schadenersatz
vom 27.9.2019
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Wohnung, welche von meinen ehemeligen Mieter trotz vorliegenden Räumungsurteils nicht geräumt worden ist. Nach Mitteilung eines Räumungstermins durch den Gerichtsvollzieher wurde die Wohnung zur Abwendung von Obdachlosigkeit durch die Ordnungsbehörde beschlagnahmt.