Die Zahnarztrechnung ist streitig, da m.E. der geschlossene Vertrag in der Praxis und die Abrechnung unwirksam sind, da beide nicht den Anforderungen der GOZ gerecht werden (kein Heil- und Kostenplan, keine Kopie des Vertrags an mich, ein Rechnungsbetrag und keine detaillierte Rechnung obwohl Leistungen im Verzeichnis der GOZ enthalten, ebenfalls Vertrag mit anderer Partei u.v.m.). ... Bei ihrer Einschätzung der Lage bitte ich Sie auch zu berücksichtigen, dass der Vertrag mit dem Arzt und dem Zahntechniker auf demselben Dokument (ein Text, eine Unterschrift), welches mir nie ausgehändigt wurde, zustande kam. Da der Vertrag mit dem Arzt jedoch streitig ist und dieser hierzu nicht Stellung nimmt, könnte der Vertrag mit dem Zahntechniker ebenfalls unwirksam sein.