Auffahrunfall-Mandat niedergelegt, wie geht es weiter
vom 25.5.2016
50 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Die gegnerische Versicherung haben wir über den Unfall informiert. Nach dem längeren Urlaub haben wir in unserem Briefkasten verschieden Briefe von der Polizei vorgefunden, in denen es darum ging, das wir eine Bußgeld zahlen müssten, da nach Aussage der gegnerischen Seite, wir an dem Unfall schuld seien, und alles sah so aus, als ob wir den Verkehrsunfall verursacht haben. ... Unser Anwalt vor der Mandatsniederlegung hat uns zwingend „empfohlen" einen Vergleichsvorschlag der gegnerischen Seite mit der Kostenquote 56% für den Gegner und 44% zu unseren Lasten anzunehmen. 4) Wenn wir solchen Vergleich annehmen würden, bedeutet dies für uns, dass wir bei unserer Autohaftpflichtversicherung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse mit höheren % des Beitragssatzes zurückgestuft werden?