Behandlung KFZ Bagatellschaden
| 4. Juli 2011 20:32
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Preis:
44€
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,
im April d.J. hatte ich folgendes Ereignis (von Mini-Unfall oder Bagatellschadenunfall möchte ich noch gar nicht sprechen):
Ich fuhr von einem Parkplatz, der einem Haus (Postfiliale) vorgelagert ist, rückwärts auf die Straße, gegenüberliegende Straßenseite, wobei ich ausgekuppelt hatte, sehr leichte Hanglage, Fahrzeug fuhr alleine rückwärts. Ich hatte Fuß auf der Bremse. In dem Moment, als ich abbremste zum Stillstand, hatte ich eine sehr, sehr leichte Berührung mit der Anhängerkupplung meines Fahrzeugs mit einem dort auf der Straße abgestellten weißen Ford Kleinwagen. Die Berührung war leicht hörbar. Der Fahrer des betreffenden Fahrzeugs war in der Nähe, vor der Eingangstür der Post, er hatte seine Geschäfte erledigt und wollte zum Fahrzeug gehen.
Ich fuhr ein paar Meter weiter, ebenfalls an die rechte Straßenseite, und hielt an, um nachzusehen, was passiert ist.
An meinem Fahrzeug war natürlich nichts zu sehen, auch nicht am „gegnerischen" Fahrzeug, so sehr wir auch nachschauten.
Der Fahrer des Ford sagte, das sei ein „Tagesmietfahrzeug", das er von der betreffenden Ford – Werkstatt erhielt (wohl während sein Fahrzeug in Wartung war, weiß ich aber nicht). Es hatte schon einige Tausend Kilometer gefahren. Genaue Kilometerleistung kenne ich aber nicht.
Zusammen fuhren wir zur Werkstatt.
Dort wurde ebenfalls nachgesehen, und optisch war nichts zu erkennen, weder an der vorderen weißen Stoßstange (Bauart!) noch sonst irgendwo. Der Autohausbesitzer wollte allerdings an der Scheinwerferecke einen winzigen Haarriss erkannt haben, und er meinte, man müsse halt noch unter die Stoßstange schauen, man wolle sich bald melden. Ich hinterließ meine Personalien und Erreichbarkeitsdaten.
Acht (8) Wochen lang geschah nichts, dann erhielt ich einen Anruf eines Bediensteten des Autohauses, der aussagte, man habe die Stoßstange neu lackiert, unter der Stoßstange sei aber nichts gewesen. Die Reparatur solle ca. 5-600 Euro kosten.
Ich fragte, warum man mich nun, nach mehr als 8 Wochen, erst kontaktiere, der Herr gab an, man habe das Mietfahrzeug laufend für Kunden gebraucht und würde es nun flott machen wollen zum Verkauf.
Ich gab zu bedenken, dass 8 Wochen eine sehr lange Zeit sei, und man kann wohl kaum nachträglich feststellen, was der Stoßstange des Fahrzeugs in dieser Zeit noch widerfahren sei. Außerdem gibt es keinerlei Schadensdokumentation. Gerne hätte ich vor irgendeiner Aktion selbst eine Schadensdokumentation gemacht (wenn es denn einen Schaden überhaupt gab), bevor irgendwelche Reparaturmaßnahmen vorgenommen werden. Es ist auch schwer nachzuvollziehen, ob überhaupt etwas an dem Fahrzeug gemacht wurde, sollte es denn je notwendig gewesen sein.
Ich habe den Schaden unter Darstellung der genauen Sachlage meiner Versicherung gemeldet und mir eine Schadensnummer geholt, jedoch darum gebeten, zunächst nichts zu unternehmen. Ich bin in der höchsten Schadensfreiheitsklasse und würde bei selbst einem Kleinschaden durch Rückstufung mittelfristig einen Verlust in Höhe von ca. 1000 Euro haben, also doppelt so hoch wie der angedeutete „Schaden" bzw. die Reparatur.
In keinem Fall habe ich unter den genannten Umständen vor, den „Schaden" über meine Versicherung abzuwickeln.
Meine Frage:
- Falls überhaupt an dem Fahrzeug etwas gemacht wurde, war es in der eigenen Ford - Werkstatt. Ist das Personal nicht auch noch befangen? Im Reparaturfall (tatsächlichen Schadensfall) hätte ich gerne Angebote anderer Firmen gesehen.
- Kann ein „Geschädigter" nach so vielen Wochen bei derartigem Fahrzeuggebrauch eine Schadensregulierung reklamieren? Welche Dokumentationspflichten hätten für den Fahrzeughalter (das Autohaus) bestanden?
- Was kann ich tun und auf welcher gesetzlichen Grundlage, evtl. ganz oder teilweise eine Schadensteilung zu beanspruchen, damit nur ggf. 2-300 Euro Regulierungsaufwand anfallen (wenn überhaupt, im Verhandlungsfall), oder welche Möglichkeiten habe ich, einen entstandenen „Schaden" von mir zu weisen?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich im Voraus!