Kündigung wegen Eigenbedarf, Forderung des Mieters nach Mietverlängerung
beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Zudem wir selbst unsere Wohnung zum 28.02.2015 gekündigt hatten da unsere Mieter uns im September informiert hatten dass deren Auzug zum 28.02.2015 nichts entgegen stehen würde weil sie eine Wohnung gefunden hätten. ... Kein Widerspruch und abwarten, womit wir Gefahr laufen, sollte sich der Neubau in den die Mieter einziehen wollen sich erneut verschieben, die Mieter einfach so weiter in der Wohnung bleiben? ... Sollte der Nachmieter deswegen abspringen und unser Vermieter keinen Nachmieter finden zum 31.05., sind wir dan Schadensersatzpflichtig, wenn ja kann das auf unsere Mieter umgelegt/übertragen werden?