Renovierung/Schönheitsreparaturen
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Mit freundlichen Grüßen Auszug aus dem Mietvertrag §9 Erhaltung der Mietsache 2. ... Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen gemäß §9,2. , so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines unverbindlichen Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Maler-Fachbetriebs an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: a)Liegen die Schönheitsreparaturen der Wände und Decken für die Nassräume (Küchen, Bäder, Duschen) während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33%, .... b)Liegen die letzten... ... Decken und Wände sind rauhfasertapeten frisch weiss gestrichen; Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.